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Zeitung << 2/2004 << Behinderte Studenten
Behinderte Studenten
Autorin: Judit Holló
Viele hörgeschädigte, sehbehinderte und körperlich behinderte Menschen möchten an einer Universität studieren. Dafür können sie sowohl in Deutschland als auch in Ungarn Hilfe bekommen.
Im deutschen Nationalen Behindertengesetz von 1999 wird Behinderung als erhebliche Einschränkung der Fähigkeit einer Person zur Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Leben aufgrund einer dauerhaften körperlichen, lernbezogenen, geistigen oder emotionalen Beeinträchtigung definiert. Behinderten Menschen bedeutet es ein großes Problem, sich in die Gesellschaft einzufügen und mit ihren gesunden Mitmenschen zusammen leben zu können. Dabei hilft man schon den Kleinen in einigen Kindergärten, sowohl in Deutschland als auch in Ungarn. Diese Kindergärten erleichtern die Integration der behinderten Kinder. Behinderte und nichtbehinderte Kinder können hier zusammen sein. Damit können nichtbehinderte Kinder erlernen, wie man mit behinderten Kindern leben kann und es wird ihnen bewusst, dass es auch „solche“ Kinder gibt. Bei der schulischen Bildung kann es auch auf die gleiche Weise verlaufen. Behinderte Jugendliche werden so gefördert, dass sie die Bildungsziele der allgemeinen Schulen erreichen können. Dabei muss den Schülern sonderpädagogische Hilfe zur Verfügung stehen.
Behinderte an der Universität
Wenn ein junger Mensch mit Handikap sein Studium beginnen möchte, braucht er eine umfassende Vorbereitung und Studienberatung. In Ungarn gibt es die so genannte „Diáktanácsadó“ (Studienberatung), die auch behinderten Studenten helfen kann. Solche Studienberatung gibt es an der Universität Szeged (SZTE Diákcentrum Universitas Alapítvány, Adresse: Petõfi S. sgt. 30-34, Tel.: 06/62-544509, E-mail: dcentrum@stud.u-szeged.hu), aber auch in anderen Städten wie in Budapest, Debrecen, Szolnok oder auch in Sopron. Es ist aber sehr wichtig, dass sich die Studenten melden, wenn sie irgendein Problem haben. Es kann vorkommen, dass sie nicht genug Information darüber bekommen, an wen sie sich mit ihren Problemen wenden können. Dabei ist es eine gute Lösung, wenn sie direkte Informationen bekommen. Die Hilfe für körperbehinderte Studenten kann beispielsweise folgendermaßen formuliert werden: „Wir können dich besuchen, wenn es für dich schwierig ist, zu uns zu kommen.“
Sowohl in Deutschland als auch in Ungarn gibt es Gesetze, die sich auf behinderte Studenten beziehen. Das Hochschulrahmengesetz macht es den Hochschulen zur Pflicht, die besonderen Bedürfnisse behinderter Studenten zu berücksichtigen. Studienbewerber dürfen aufgrund einer Behinderung nicht von der Integration in der Hochschule ihrer Wahl ausgeschlossen sein. In Ungarn wurde ein Gesetz im Jahre 1998 ins Leben gerufen. Nach dem Gesetz sind Behinderte standesgleiche Mitglieder der Gesellschaft, die wegen ihrer Behinderung ein schwierigeres Leben haben . Das Ziel dieses Gesetzes ist es, solche Gegebenheiten in der Gesellschaft zustande zu bringen, die das Leben der Behinderten einfacher machen können. Im Jahre 2000 ist ein anderes Gesetz in Kraft getreten, das Bedingungen zur Chancengleichheit der behinderten Studenten enthält.
Die Situation der behinderten Studenten in Deutschland
Grundsätzlich gelten in Deutschland für nichtbehinderte und behinderte Studienbewerber die gleichen Kriterien bei der Hochschulwahl. Einzelne Hochschulen werden von Studierenden mit bestimmten Handikaps bei der Wahl des Studienortes in Deutschland bevorzugt.. So studieren zum Beispiel in Marburg viele Blinde und hochgradig Sehbehinderte. Zum Studium der Fächer Informatik und Wirtschaftsingenieurwesen bietet sich die Universität Karlsruhe an, für Informatik auch die Technische Universität Dresden. An der Universität Hamburg werden Maßnahmen erprobt, die das Studium Hörgeschädigter nachhaltig verbessern sollen. An der Fachhochschule der Stiftung Rehabilitation in Heidelberg ist im Rahmen des Studiums eine umfassende medizinische und psychologische Betreuung möglich. Bei der Förderung nach dem Bundessozialhilfegesetz in Deutschland ist für behinderte Studierende vor allem die Eingliederungshilfe von Bedeutung, die technischen Hilfen, Ausbildungshilfen und personale Betreuung umfasst. Für die Prüfungen und die Studiengänge können Modifikationen beantragt werden, um mögliche Nachteile auszugleichen. Ansprechpartner ist hier der Beauftragte für Behindertenfragen an der jeweiligen Hochschule, der auch hinsichtlich der Studienbedingungen berät und weiterhelfen kann.
Die Bewerbung um Studienplätze erfolgt bei der Hochschule oder bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund. Behinderte Studienbewerber sollten sich über die Möglichkeit, Sonderanträge zu stellen, beraten lassen. Dies betrifft zum Beispiel die Anrechnung zusätzlicher Wartesemester (wenn ohne die Behinderung ein früherer Studienbeginn möglich gewesen wäre), die Berücksichtigung beim Notendurchschnitt (wenn sich ohne die Behinderung ein besserer Durchschnitt hätte erreichen lassen) und die direkte Zulassung (wenn aufgrund der Behinderung eine Wartezeit nicht zumutbar ist). Der Ratgeber „Behinderte studieren“ der Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten des Deutschen Studentenwerks informiert umfassend in allen Fragen eines Studiums. Das Taschenbuch „Studien- und Berufswahl“ (StuB) gibt einen Überblick über alle Hochschulen und Studienfächer in Deutschland. Das Taschenbuch wird jährlich von dem Bundesanstalt für Arbeit herausgegeben und durch die Schulen vermittelt. In Deutschland gibt es auch eine Studienberatung an den Hochschulen.
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